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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen der HAFNER AG und dem Besteller. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehaltslos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Lieferungen, auch wenn keine Auftragsbestätigung erfolgt.

Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für jede von uns auszuführende Lieferung sind die nachstehend genannten Bedingungen massgebend. Dies gilt auch für künftige Geschäfte bis zur Abänderung oder zum Widerruf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Art und Umfang unserer Lieferungen sind in der Auftragsbestätigung bestimmt. Die HAFNER AG ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der HAFNER AG.

Preise

Die Preise verstehen sich in CHF oder EUR. Die Notierung unserer Offerten, schriftlich, telefonisch oder mündlich, ist freibleibend und ohne Verbindlichkeit für uns. Sie verstehen sich für die der Anfrage zugrunde gelegten Mengenkategorien exkl. MwSt., Fracht, Porto und Verpackung. Sie basieren auf den am Tag der Bestätigung bekannten Kosten, Abgaben und Wechselkursen. Erhöhen sich diese in der Zeit bis zur Auslieferung, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.

Zahlungen

Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Fakturen innert 30 Tagen rein netto ab Fakturadatum zahlbar, ohne Abzüge. Nach Ablauf der Zahlungsfrist treten sofort Verzugsfolgen ohne Mahnung ein. Bei Zweifel bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir im Vorfeld weiterer Lieferungen Sicherheiten oder Vorauszahlungen verlangen. Wird die Sicherheit beziehungsweise Vorauszahlung nicht innert angesetzter Frist geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferfristen

Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen. Tritt der Besteller wegen Lieferverzug vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Werden bei Abrufaufträgen die Teillieferungen nicht innert der vereinbarten Frist abgerufen, so steht uns das Recht zu, die Teillieferung in Rechnung zu stellen und ihre Abnahme innert 30 Tagen zu fordern. Nach Ablauf dieser Frist lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers bei uns.

Mehr- und Minderlieferungen

Bei Gummiformteilen bleibt eine Abweichung von bis zu 10 % der bestellten Stückzahl vorbehalten.
Annullation (Rücktritt) von Bestellungen durch den Kunden
Vom Kunden bestellte Spezialartikel (nicht Lagerware), welche sich in der Produktion oder bereits an Lager befinden, können nicht mehr annulliert werden. Solche Artikel müssen vom Besteller bezogen werden und werden diesem in Rechnung gestellt.

Rückgaben

Zur Rücksendung von ordnungsgemäss bestellter und gelieferter Ware bedarf es unseres Einverständnisses. Allfällige Transport- und Verpackungskosten sind in jedem Fall vom Besteller zu tragen. Sofern die Ware in tadellosem Zustand ist und keine Wertverminderung eingetreten ist, gilt folgende Regelung:

  • Auf den Gutschriften für Warenrücknahmen wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 20 %
  • Ware, die vor mehr als drei Monaten geliefert worden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden.
  • Gutschriften werden ab einem Warenwert von CHF 20.00 netto exkl. MwSt. veranlasst. Bei einem Warenwert unter CHF 20.00 netto exkl. MwSt. wird keine Gutschrift erstattet.
  • Gutschriften können nur gegen Ware eingelöst werden.

Mängelrüge und Gewährleistung

Mängelrügen müssen uns unverzüglich und spätestens innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Rügefrist wird jede Haftung abgelehnt. Erweist sich die Mängelrüge als begründet, leisten wir nach unserem Ermessen kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung oder schreiben den Rechnungsbetrag oder den Minderwert gut. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche des Bestellers an uns für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen. Wir lehnen jegliche Produkthaftpflicht ab. Die Genehmigung von Ausfallmustern durch den Besteller schliesst eine spätere Mängelrüge aus, sofern die gelieferten Teile mit dem genehmigten Ausfallmuster übereinstimmen. Werden Teile nach Entwürfen oder Zeichnungen des Bestellers geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die gelieferten Teile diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind. Zur
Eignung der vom Besteller gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen.

Anlieferung von Zubehörteilen

Werden durch den Besteller Zubehörteile angeliefert, so müssen diese mit einem Überschuss von 5 bis 10 % angeliefert werden, um den Ausschuss beim Verarbeiten zu decken. Nicht rechtzeitige oder nicht einwandfreie Zustellung entbindet uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen.

Werkzeuge

Wir bewahren die Werkzeuge für Nachbestellungen sorgfältig auf und pflegen sie während 5 Jahren seit der letzten Lieferung. Der weitere Verlauf der Lagerung wird nach gegenseitiger Absprache geregelt.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma HAFNER AG. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestierung hat der Besteller auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns zu benachrichtigen. Der Besteller erteilt uns ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

Verrechnungen/Rückbehalte/Zessionen

Der Besteller darf uns keine Forderungen zur Verrechnung entgegenstellen, keine in unserem Eigentum stehenden Sachen zurückbehalten und keine Forderungen gegen uns an Dritte abtreten.

Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand, das heisst sobald die Ware unser Haus verlässt, auf den Besteller über, auch wenn die Lieferung franko erfolgt. Die Versicherung der Ware gegen Schaden und Verlust während des Transportes obliegt dem Besteller. Ohne Vorschrift des Bestellers werden Versandweg und Versandart nach bestem Ermessen gewählt.

Schutzrechte Dritter

Sofern wir Gegenstände nach Entwürfen, Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Besteller übergeben worden sind, oder nach Angaben irgendwelcher Art zu liefern haben, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller übernimmt allen Schaden, der aus einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen kann.

Erfüllung, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag und dieser Geschäftsbeziehung entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma, d. h. Stans. Es gilt schweizerisches Recht.

Version Stand April 2024

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